Kirchenaustritt

Wenn Sie aus einer Kirche oder einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, können Sie den Austritt gegenüber dem Standesamt Ihres Wohnortes nach vorheriger Terminvereinbarung erklären.

Vorgehen

Der Kirchenaustritt ist kirchenrechtlich sofort und steuerrechtlich ab dem ersten Tag des Folgemonats wirksam. Über Ihren Kirchenaustritt geht eine Mitteilung an das Amt für öffentliche Ordnung, welches das zuständige Finanzamt informiert, damit diese die ELStAM entsprechend ändern und dem Arbeitgeber automatisch zum Abruf zur Verfügung stellen kann.

benötigte Unterlagen

gültiger Personalausweis oder Reisepass

Hinweis:

Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich. Wenn möglich, sollten Sie den Taufort in Erfahrung bringen.

Gebühren Kirchenaustritt, Beurkundung einer Erklärung über den Kirchenaustritt pro Person:

Kosten: 37 Euro

Rechtsgrundlage: Verwaltungsgebührensatzung Ziffer 10

weitere Informationen

Möchten Sie wieder in eine Kirche oder Religionsgemeinschaft eintreten, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Stelle (z.B. Pfarramt).