Merkblatt für Zu-/Um-/Wegziehende im Vorfeld der Bundestagswahl am 23.02.2025
Sofern Sie im Vorfeld der Bundestagswahl am 23.02.2025 noch umziehen, beachten Sie bitte die die nachfolgenden Informationen:
Sie ziehen vor dem 13.01.2025 um
Sie werden ins Wählerverzeichnis der neuen Meldebehörde regulär eingetragen. Sie brauchen nicht tätig zu werden.
Sie ziehen zwischen dem 13.01.2025 und dem 02.02.2025 um
Bitte beachten Sie das nachfolgend verlinkte Merkblatt
Sie ziehen nach dem 02.02.2025 um
Bitte beachten Sie das nachfolgend verlinkte Merkblatt