Merkblatt für Zu-/Um-/Wegziehende im Vorfeld der Bundestagswahl am 23.02.2025
Sofern Sie im Vorfeld der Bundestagswahl am 23.02.2025 noch umziehen, beachten Sie bitte die die nachfolgenden Informationen:
Sie ziehen vor dem 13.01.2025 um
Sie werden ins Wählerverzeichnis der neuen Meldebehörde regulär eingetragen. Sie brauchen nicht tätig zu werden.
Sie ziehen zwischen dem 13.01.2025 und dem 02.02.2025 um
Bitte beachten Sie das nachfolgend verlinkte Merkblatt
Sie ziehen nach dem 02.02.2025 um
Bitte beachten Sie das nachfolgend verlinkte Merkblatt
Erklärvideos zur Bundestagswahl
Am Sonntag, 23. Februar 2025, ist Bundestagwahl. Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
Querformat
Hochformat
Querformat in türkischer Sprache
Quelle: Landeszentralen für politische Bildung (Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 DE)