Merkblatt für Zu-/Um-/Wegziehende im Vorfeld der Bundestagswahl am 23.02.2025

 

Sofern Sie im Vorfeld der Bundestagswahl am 23.02.2025 noch umziehen, beachten Sie bitte die die nachfolgenden Informationen:

Sie ziehen vor dem 13.01.2025 um

Sie werden ins Wählerverzeichnis der neuen Meldebehörde regulär eingetragen. Sie brauchen nicht tätig zu werden.

Sie ziehen zwischen dem 13.01.2025 und dem 02.02.2025 um

Bitte beachten Sie das nachfolgend verlinkte Merkblatt

Merk1-BT-2025.pdf

Sie ziehen nach dem 02.02.2025 um

Bitte beachten Sie das nachfolgend verlinkte Merkblatt

Merk2-BT-2025.pdf