HIER gehts zur Online-Zählerstandserfassung
Ablesung der Wasserzähler für die Jahresendabrechnung
In Kürze wird die Jahresendabrechnung für die Wasser- und Abwassergebühren erstellt.
Hierzu werden in den nächsten Tagen an alle Hauseigentümer ein Selbstablesebrief versandt, mit der Bitte die Zählerstände zum 31.12.2023 zu übermitteln.
Mit der diesjährigen Abrechnung, bietet die Stadtverwaltung Lauterstein auch wieder die Möglichkeit ihren Zählerstand mit dem auf dem Ablesebrief personalisierten QR-Code, zu übermitteln. Alternativ können Sie sich mit Ihren Daten, welche Sie mit dem Ablesebrief mitgeteilt bekommen, auf der Homepage der Stadtverwaltung Lauterstein anmelden.
Sollte es mit der Übermittlung nicht funktionieren, versuchen Sie es ggf. noch einmal bzw. verwenden Sie einen anderen „Browser“.
Nach Beschluss der Bundesregierung vom 08.10.2023 fällt der Kinderreisepass zum 01.01.2024 weg. Es werden ab 2024 keine neuen Kinderreisepässe und keine Verlängerungen mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Anschließend muss ein reguläres Ausweisdokument beantragt werden. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2024 für Kinder unter 12 Jahren nur noch reguläre Ausweisdokumente wie Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden können.
Für die Beantragung benötigen Sie ein maximal 6 Monate altes biometrisches Foto, eine ausgefüllte Zustimmungserklärung beider Elternteile, sowie das ausgefüllte Formular „Beiblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises“ (diese finden Sie auf unserer Homepage www.lauterstein.de).
Weiterlesen: ACHTUNG: Abschaffung Kinderreisepass ab 01.01.2024
KIOSK-Pächter/in (m/w/d) GESUCHT
Für unser schönes Freibad suchen wir AB MAI 2024 eine/n Betreiber/in für den Kiosk.
Haben Sie interesse? Wir freuen uns auf Sie!
Bei Interesse bitte bei der Stadtverwaltung Lauterstein unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel. 07332 9669-0 bei Herrn Bürgermeister Michael Lenz melden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 einen (einfachen) Mietspiegel für Lauterstein beschlossen. Der Mietspiegel gibt das Mietpreisgefüge für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen in Lauterstein wieder. Die Mietwerte sind nicht anwendbar für öffentlich geförderte Wohnungen, für Werks- und Dienstwohnungen und für Wohnungen, die überwiegend gewerblich genutzt werden. Der Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe für den Mieter und Vermieter und soll den Vertragsparteien die Möglichkeit geben, selbstverantwortlich die Miete entsprechend dem Alter, der Lage, der Ausstattung und dem Zustand der Wohnungen zu vereinbaren.
HIER klicken, um den Mietspiegel als PDF zu downloaden. Eine gedruckte Version ist voraussichtlich ab 07.08.23 im Bürgerbüro erhältlich. Der Mietspiegel für Lauterstein ist ab dem 01.08.2023 gültig.
Alle Infos wie auch einen Online-Rechner finden Sie unter: https://www.mietspiegel-lauterstein.de
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 27.07.2022 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Am Hohlenbach - Erweiterung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b aufzustellen.
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.
Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht als Download zur Verfügung. Bürgerinformation Stadt Lauterstein Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden. |
Hier können Sie alle Veranstaltungen der Lautersteiner Vereine und Institutionen nachlesen: |