... wir sind weiterhin für Sie da und gut erreichbar
In Folge der deutlichen Zunahme des Infektionsgeschehens und dem Erreichen der landesweiten Pandemiestufe 3 bleibt das Rathaus ab Dienstag, den 03.11.2020 bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung telefonisch oder elektronisch erreichbar. Notwendige Unterlagen können mitunter auch in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Diese Verfahrensweise hat sich bereits während der vorangegangenen Schließzeit bewährt.
Auch wenn die Rathaustür bis auf Weiteres geschlossen bleibt, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da und werden in dringenden begründeten Ausnahmefällen auch persönliche Termine unter festen Hygieneauflagen vereinbaren. Grundsätzlich bitten wir Sie aber, auch weiterhin zu prüfen, ob Ihr Anliegen telefonisch, elektronisch oder per Posteinwurf erledigt werden kann. Nur in besonderen bzw. dringenden und unaufschiebbaren Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin zu avisieren. Nach telefonischer Vereinbarung klingeln Sie an der Türklingel. Sie werden dann abgeholt.
Das Betreten des Rathauses und aller anderen öffentlichen Einrichtungen ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet.
Wertstoffhof
Der Wertstoffhof bleibt weiterhin geöffnet.
Zu beachten ist Folgendes:
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Stadtverwaltung Lauterstein
Hier geht es zur virtuellen Ausstellung
Postkarten: Thomas Knop, Briefmarkenfreunde Donzdorf und privater Sammler
Texte: Dr. Gabriele von Trauchburg, Gingen/Fils
Poststempel + Texte: Dr. Jürgen Wachter, Göppingen
STADT LAUTERSTEIN
Die Stadtverwaltung informiert: Wertstoffhof Lauterstein regulär geöffnet
Der Wertstoffhof ist samstags von 9 bis 12 Uhr offen. Zu beachten ist jedoch Folgendes:
INFO Wertstoffhof ab 02.05.2020
Bitte beachten Sie diese Vorgaben zum eigenen Schutz und zum Schutz der städtischen Mitarbeiter im Wertstoffhof. Durch die Einlassbeschränkung kann es zum Rückstau der Fahrzeuge kommen. Wir bitten hierfür um Verständnis und danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis!
Aktuelle REGELN mit der CoronaVO
Aktuelle CoronaVO für Baden-Württemberg
FAQ
GESUNDHEITSAMT GÖPPINGEN
ALLGEMEIN
Rathaus Lauterstein mit Hygieneschutzvorkehrungen und Einschränkungen geöffnet.
Wir sind für Sie und Ihre Angelegenheiten da!
Das Rathaus ist zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten.
Bitte beachten Sie, dass im Rathaus au das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten und das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes (Maske, Schal, Tuch, o. ä.) erforderlich ist. Eine Not- und Erstausstattung mit einer Mund- /Nasenschutzmaske kann im Rathaus Lauterstein gegen Kostenersatz erworben werden.
Viele Angelegenheiten können wir schriftlich oder am Telefon für Sie erledigen. Rufen Sie uns an, damit wir Ihre Belange zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten können. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Ihr
Michael Lenz
Bürgermeister
Stadtverwaltung Lauterstein
Im Landkreis Göppingen wurde am 25.02.2020 der erste Fall einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) bestätigt, dies wurde durch das Sozialministerium Baden-Württemberg mitgeteilt. Die zuständigen Behörden im Land und im Kreis haben unmittelbar sowie besonnen reagiert und der betroffene Patient wir derzeit isoliert in einem Krankenhaus behandelt.
Auch wenn diese Entwicklung sicherlich für alle Lautersteiner Bürgerinnen und Bürger besorgniserregend ist, besteht dennoch nach kein Grund zur Panik, jedoch Anlass zur Besonnenheit und einem vernünftigen Umgang mit einer außergewöhnlichen Pandemie-Lage. Das Sozialministerium Baden-Württemberg, die Gesundheitsämter im Land sowie die Krankenhäuser reagieren bereits mit den notwendigen Vorsichts- und Behandlungsmaßnahmen auf diese Situation und haben sich bereits seit geraumer Zeit auf die Möglichkeit von Covid-19-Erkrankungen im Land eingehend vorbereitet.
JEDER EINZELNE BÜRGER KANN EINEN BEITRAG LEISTEN
Weiterlesen: Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19)
So ganz nebenbei taucht der Name des Lautersteiner Teilorts Nenningen erstmals in einer Urkunde vom 7. März 1270 auf.
Am jenem Tag versammelte sich eine Reihe von Männern in Kuchen an der Fils direkt unter der Burg Spitzenberg. Der Zweck der Zusammenkunft bestand darin, einen Verkauf unter Dach und Fach zu bringen. Schon im Mittelalter gab es für den Ablauf eines solchen Rechtsgeschäftes ein allgemein anerkanntes Verfahren, um Rechtssicherheit für alle beteiligten Seiten zu erlangen.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Jauch II Erweiterung“ in Nenningen
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in öffentlicher Sitzung am 04.12.2019 aufgrund von § 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) i.V. mit §§ 74 und 75 der LBO von Baden-Württemberg i.d.F. vom 05.03.2010, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBI. S. 612, 613) und § 4 der GemO für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000, zuletzt geändert am 19.06.2018 (GBI. S. 221), folgende jeweils selbstständige
Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht als Download zur Verfügung. Bürgerinformation Stadt Lauterstein Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden. |
Hier können Sie alle Veranstaltungen der Lautersteiner Vereine und Institutionen nachlesen: |