Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab dem am 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.

Das diesjährige Schülerferienprogramm ist fertig, die Programmhefte werden in der Grundschule ab 5. Mai 2023 verteilt. Zudem liegen weitere Exemplare bei der Bäckerei Geiger in Nenningen und in Weißenstein sowie bei den Firmen Ruess und Auer in Weißenstein aus.

NEU: Seit diesem Jahr ist es möglich, sich ab 5. Mai das Ferienprogramm online anzuschauen und die gewünschten Programmpunkte auf dieser Seite (https://lauterstein.ferienprogramm-online.de) zu buchen.

Ab sofort können für die anstehende Saison (Saisonbeginn 27.05.2023) Freibadkarten erworben werden.

Saisonkarten erhalten Sie im Rathaus zu den bekannten Öffnungszeiten. Des Weiteren können alle anderen Karten (Saisonkarten mit Online-Rabatt) online im E-Ticketship des Freibades erworben. Zum Absprung in den Ticketshop bitte hier klicken.

Liebe Bädegäste, die Planungen für die Freibadsaison 2023 laufen in vollem Gange. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 die neue Tarifstruktur mehrheitlich beschlossen und nach 12 Jahren eine Anpassung der Eintrittsentgelte vorgenommen. Aktuell sind wir dabei, das neue Zutrittssystem für das Bad vorzubereiten und zu installieren. Dies bedingt umfangreiche Vorarbeiten und hat auch große Auswirkungen auf den künftigen Zutritt zum Bad samt Kartenverkauf, welche sich wie folgt darstellen:

  • Der Zugang zum Bad erfolgt ab der Saison 2023 durch ein Drehkreuz. Das Drehkreuz erhält die Freigabe durch ein entsprechendes Online-Ticket, ein im Bad gelöstes Tagesticket (auf Bon) oder einer RFID-Karte.
  • Der Kartenverkauf stellt sich wie folgt dar:
  1. Der klassische Kartenvorverkauf mit Vorverkaufsrabatt entfällt.
  2. Karten können wie folgt bezogen werden
  1. Ab 24.04.2023 im Rathaus (Bürgerbüro): Ausschließlicher Verkauf von Saisonkarten
  2. Saisonkarten für Erwachsene
  3. Saisonkarte Ermäßigt (Kinder und Jugendliche von 6-18 Jahren, sowie Schüler, Studenten und Schwerbehinderte jeweils auf Nachweis)
  4. Familiensaisonkarten (1 oder 2 Erwachsene mit mindestens einem eigenem ermäßigten Kind). Auch hier sind Nachweise vorzulegen.
  5. Ab 24.04.2023 Onlineverkauf über entsprechenden Webshop (Verlinkung über lauterstein.de). Karten werden im pdf-Format und als Wallet zur per Mail versandt.
  6. Saisonkarten für Erwachsene mit Online-Rabatt
  7. Saisonkarten Ermäßigt mit Online-Rabatt
  8. Familiensaisonkarten mit Online-Rabatt
  9. Zehnerkarten Erwachsene
  10. Zehnerkarten Ermäßigt
  11. Tageskarten (Erwachsene, Ermäßigt und Familie)
  12. Abendkarten (Erwachsene, Ermäßigt und Familie) ab 17:00 Uhr
  13. Ab Saisonöffnung im Freibad an einem entsprechenden bargeldlosen Terminal
  14. Tageskarten (Erwachsene, Ermäßigt und Familie)
  15. Abendkarten (Erwachsene, Ermäßigt und Familie) ab 17:00 Uhr

  • Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung
  • Erneuter Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil, Begründung sowie Umweltbericht und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erneuter Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss am Bebauungsplan-Entwurf

Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.

Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben.

Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem beigefügten Flyer.

Informationen zu Ihrem betroffenen Flurstück finden Sie am einfachsten auf www.gutachterausschuesse-bw.de.

Hier geht es direkt zu den Bodenrichtwerten in der Stadt Lauterstein.

Flyer zur Grundsteuer

  • Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
  • Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil, Begründung sowie Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und grünordnerischem Beitrag und Fachbeitrag Artenschutz mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung
  • Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss am Bebauungsplan-Entwurf

Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.

In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurden die Bebauungsplanunterlagen mit Datum 24.07.2019 als Bebauungsplan-Vorentwurf beschlossen. Dieser wurde vom 09.08.2019 bis zum 09.09.2019 öffentlich ausgelegt; Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich um Abgabe einer Stellungnahme zu den Planunterlagen aufgefordert.

Der Landkreis Göppingen und die Stadt Lauterstein nehmen eine große Hilfsbereitschaft innerhalb der Bevölkerung wahr. Über diesen Link erhalten Sie daher Informationen für ukrainische Geflüchtete selbst und zur Koordination von Hilfsangeboten im Landkreis Göppingen.

https://www.landkreis-goeppingen.de/site/LRA-GP-Internet/node/19364179?QUERYSTRING=Ukraine

Weitere Informationen des Landkreises Göppingen finden Sie - auch auf ukrainisch - in den aufgeführten Merkblättern.

Merkblatt DEUTSCH

Merkblatt UKRAINISCH

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
die Bilder, die uns seit über einem Monat aus der Ukraine erreichen, bewegen uns alle sehr. Dass Mitten in Europa, nur wenige Flugstunden von uns entfernt, solch ein augenscheinlich völkerrechtswidriger Angriffskrieg durch ein autokratisches System geführt wird, war für viele von uns nicht vorstellbar. Bei den schrecklichen Bildern von Leid und Zerstörung in der Ukraine kommen gerade bei der älteren Generation an die Kriegszeit in Erinnerung, an die eigene Flucht und Vertreibung. Inzwischen haben große Flüchtlingsströme Deutschland erreicht. Auch der Landkreis Göppingen hat jetzt erste, große Zuweisungen erhalten. Es ist davon auszugehen, dass im Landkreis 3500 Personen untergebracht werden müssen. Für Lauterstein bedeutet dies die Aufnahme von ca. 25 Personen. Es wäre schön und wichtig, wenn wir auch in Lauterstein geflüchtete Personen aus der Ukraine aufnehmen könnten.

Sollten Sie eine freie Wohnung oder ein freies Gebäude haben, bitte ich Sie dringend uns dies gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitteilen. Sobald wir dann durch den Landkreis über die genauen Modalitäten der Aufnahme informiert worden sind, werden wir dann direkt auf die Vermieter zugehen.

Ihr
Michael Lenz
Bürgermeister

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