Im Landkreis Göppingen wurde am 25.02.2020 der erste Fall einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) bestätigt, dies wurde durch das Sozialministerium Baden-Württemberg mitgeteilt. Die zuständigen Behörden im Land und im Kreis haben unmittelbar sowie besonnen reagiert und der betroffene Patient wir derzeit isoliert in einem Krankenhaus behandelt.
Auch wenn diese Entwicklung sicherlich für alle Lautersteiner Bürgerinnen und Bürger besorgniserregend ist, besteht dennoch nach kein Grund zur Panik, jedoch Anlass zur Besonnenheit und einem vernünftigen Umgang mit einer außergewöhnlichen Pandemie-Lage. Das Sozialministerium Baden-Württemberg, die Gesundheitsämter im Land sowie die Krankenhäuser reagieren bereits mit den notwendigen Vorsichts- und Behandlungsmaßnahmen auf diese Situation und haben sich bereits seit geraumer Zeit auf die Möglichkeit von Covid-19-Erkrankungen im Land eingehend vorbereitet.
JEDER EINZELNE BÜRGER KANN EINEN BEITRAG LEISTEN
> Was bedeutet das nun für mich?
> Empfehlungen
> Ich bin in Sorge, wer kann mich weiter beraten?
> Wo kann ich mich selbst im Internet weiter Informieren?
> Allgemeiner Hinweis
> Hinweise für Veranstaltungen
> Weitere aktuelle Informationen
- regelmäßiges, häufiges und sorgfältiges Händewaschen (mindestens 20 Sekunden mit Seife bis zum Handgelenk)
- das Gesicht nicht oder nur mir gewaschenen Händen zu berühren, vor allem die Schleimhäute (Nase, Augen, Mund)
- beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Menschen zu halten bzw. in die Armbeuge niesen oder zu husten,
- nach Möglichkeit nur ein Papiertaschentuch zu benutzen, das nach einmaliger Benutzung sofort entsorgt wird.
Für Menschen, die nach ihrer Einreise nach Deutschland aus Gebieten, in denen bereits COVID-19-Fälle aufgetreten sind, innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, gilt es zudem ergänzend in jedem Fall folgendes zu beachten:
- unnötige Kontakte zu anderen Menschen vermeiden,
- nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
- nach telefonischer Voranmeldung den Kontakt mit einem Arzt zu suchen und direkt am Telefon auf den Aufenthalt in er betreffenden Reiseregion und die Krankheitssymptome hinzuweisen.
Atemmasken bieten Gesunden hingegen wenig Schutz, die Befeuchtung der Maske durch kondensierte Atemluft hebt den Barriereschutz schon nach 20 Minuten auf. Masken sollten daher medizinischen Personal vorbehalten sein, die auch verstärkt mit erkrankten Personen Umgang haben und in deren Anwendung eingewiesen sind.
Weitergehende Informationen zu Covid-19, zur aktuellen Lage und Hinweise zum Virus finden Sie auf den nachfolgenden behördlichen Internetseiten:
- Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
(Hinweise und weitergehende Informationen zur aktuellen Lage im Land):
www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(Tipps zur gesundheitlichen Hygiene und Ansteckungsvermeidung):
www.wir-gegen-viren.de - Robert Koch Institut
(zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -beobachtung).
www.rki.de - Auswärtiges Amt
(Hinweise für Urlaubsreisende und Reisewarnungen):
www.auswaertiges-amt.de - Sozialministerium Baden Württemberg
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/
Merkblatt: Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen
Hinweise für Veranstaltungen:
Bundesgesundheitsminister Spahn hat mit seiner Empfehlung, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen, eine Marschrichtung vorgegeben. Auch die Landesregierung hält die Absage von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern für notwendig.
Das Gesundheitsamt Göppingen rät, diese Empfehlung des Bundesgesundheitsministers und der Landesregierung zu beachten.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie mit der Vielzahl von kleineren Veranstaltungen in den Gemeinden umgegangen werden soll. Hierzu gibt es Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Diese können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile
Die Stadtverwaltung Lauterstein bittet darum, dass geplante Veranstaltungen hinsichtlich der vom RKI vorgegebenen Prinzipien zur Risikoeinschätzung eingestuft und die ebenfalls vom RKI herausgegebenen Handlungsempfehlungen beachtet werden, wie z.B.:
- Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes
- Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- Schnupfenhygiene
- Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren
- Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
Wir bitten außerdem um Prüfung, ob Veranstaltungen, wie z.B. Hauptversammlungen verschoben werden können. Das gilt auch für andere öffentliche Veranstaltungen von Vereinen oder ihrer Organisationen wie z.B. Kaffeenachmittage, Konzerte, Jubiläen, Ehrungen etc., die vor allem von älteren Menschen oder Menschen mit Grunderkrankungen besucht werden..
Wir bitten Sie vor allem, Personen, die in jüngerer Vergangenheit aus den benannten Risikogebieten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html ), Italien insbesondere aus Norditalien inklusive Südtirol, zurückgekehrt sind, darauf hinzuweisen, 14 Tage lang (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Rückkehr) unnötige Kontakte zu vermeiden und von Veranstaltungsbesuchen abzusehen.
Die Absage von Veranstaltungen liegt im Moment noch in der Verantwortung der jeweiligen ausrichtenden Vereine, Organisationen oder Personen.
Das Gesundheitsamt steht beratend zur Seite (telefonisch unter 07161 202-5380 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).