Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie den §§ 47 a- f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verordnung über die Lärm-kartierung (34. BImSchV) erstellt die Stadt Lauterstein einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange.
In seiner öffentlichen Sitzung am 06.12.2017 hat der Gemeinderat der Stadt Lauterstein den durch das beauftragte Büro SoundPLAN GmbH vorgestellten Entwurf des Lärmaktionsplanes und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Informationen zum Lärmaktionsplan finden Sie hier:
Karten zum Lärmaktionsplan finden Sie hier: